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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Feuerhemmende Treppen (F30)

Wenn von der Genehmigungsbehörde brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, können wir diese mit unseren F30-Treppen in der Regel erfüllen. Gerne stimmen wir uns in diesem Fall mit Ihren Brandschutzbeauftragten ab. Natürlich haben auch diese Treppen, sei es als geländertragende oder als gestemmte Wangentreppe, alle erforderlichen Zulassungen und Nachweise.

Wichtig Für Sie

  • "Normale" Holztreppen verfügen bereits über eine durchaus gute Feuer-Widerstandsdauer (z. B.: im Vergleich zu leichten Stahlkonstruktionen). Für die speziellen Anforderungen von F30 sind sie jedoch meist nicht von vornherein geeignet. Durch folgende Methoden kann das erreicht werden:
  • Die Konstruktion herkömmlicher Treppen mit einer brandschutztechnischen verstärkten Bemessung der Einzelbauteile und in geeigneter Konstruktion nach den Regeln der Technik.
  • Oder der Einsatz einer brandschutztechnisch entwickelten und durch eine öffentliche Materialprüfanstalt getesteten Konstruktion.

Eine große Menge unterschiedlichster Geländerformen und Materialien sind möglich. Die Holzarten können Sie auf unserer Seite auswählen. Weiter zu den Holzarten.

 

Gewerbestraße 3-5

83527 Haag in Oberbayern Deutschland

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